Sachgeschenke an Mitarbeiter können diesen innerhalb der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro (brutto incl. Versandkosten) steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden. Wichtig ist allerdings, dass diese monatliche Grenze nicht bereits für andere Sachleistungen im Laufe des jeweiligen Monats an die Mitarbeiter ausgeschöpft wurde.
Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sachgeschenke zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit o.ä. jeweils im Wert von bis zu 60 Euro brutto incl. Versandkosten steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden.
Bei Geschenken an Geschäftspartner liegt die Grenze seit dem 01.01.2024 pro Person bei 50 Euro (netto), exklusive der Versandkosten, sofern das Geschenk von uns direkt an den Beschenkten versandt wird. (Hinweis: Vor dem 01.01.2024 lag diese Grenze bei 35 Euro (netto). Sofern der Beschenkte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. Kleinunternehmern oder Ärzte) handelt es sich bei den 50 Euro um einen Bruttobetrag.
Zudem besteht für Geschenke an eigene Mitarbeiter und an Geschäftsfreunde die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Hinweise keine steuerliche Beratung ersetzen und ohne Gewähr erfolgen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vorab den verbindlichen Rat ihrer Steuerberater über die steuerliche Behandlung der Geschenke einzuholen. Gerne erstellen wir auf Anfrage ein schriftliches Angebot, welches Sie Ihren Beratern zur Vorab-Prüfung vorlegen können.